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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08   

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LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08 (https://dejure.org/2012,2551)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2012 - L 8 R 808/08 (https://dejure.org/2012,2551)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - L 8 R 808/08 (https://dejure.org/2012,2551)
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  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    Einen Anspruch auf Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz konnte der Kläger nur dann haben, wenn am 30. Juni 1990 die in § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (VO-AVItech; vom 17. August 1950, DDR-GBl. S. 844) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. Durchführungsbestimmung (2. DB; vom 24. Mai 1951, DDR-GBl. S. 487) genannten drei Voraussetzungen erfüllt gewesen wären: Der fiktiv Versorgungsberechtigte musste eine bestimmte Berufsbezeichnung führen (persönliche Voraussetzung), und bei einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb oder einer gleichgestellten Einrichtung (betriebliche Voraussetzung) eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit verrichtet haben (sachliche Voraussetzung) ebenfalls ständige Rechtsprechung, siehe stellvertretend BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und 8 und BSG SozR 4-8570 § 5 Nr. 6).

    Volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie und des Bauwesens waren nur solche, die - neben etwaigen anderen Aufgaben - durch eine stark standardisierte Massenproduktion und Konstruktion von Gütern mithilfe hoch spezialisierter, monofunktionaler Maschinen im Sinne des fordistischen Produktionsmodells ihr Gepräge erhalten haben (s. dazu stellvertretend BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 16 mit Hinweis auf BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 4/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    Wissenschaftliche und Forschungsinstitute i. S. des § 1 Abs. 2 der 2. DB, die durch diese Bestimmung volkseigenen Produktionsbetrieben im Bereich der Industrie oder des Bauwesens gleichgestellt waren, waren angesichts dessen allein selbständige Einrichtungen der Wirtschaft, deren Hauptzweck die zweck- und betriebsbezogene (wissenschaftliche) Forschung und Entwicklung war (s. stellvertretend BSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 4/10 R - und in SozR 4-8570 § 5 Nr. 5).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    Volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie und des Bauwesens waren nur solche, die - neben etwaigen anderen Aufgaben - durch eine stark standardisierte Massenproduktion und Konstruktion von Gütern mithilfe hoch spezialisierter, monofunktionaler Maschinen im Sinne des fordistischen Produktionsmodells ihr Gepräge erhalten haben (s. dazu stellvertretend BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 16 mit Hinweis auf BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R

    Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Regelungen der Versorgungssysteme, die eine bewertende Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung eines Betriebes, eines Direktors oder einer staatlichen Stelle der DDR vorsahen, kein Bundesrecht geworden sind und somit keinen Anspruch auf fiktive Einbeziehung begründen können (BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R im Anschluss an BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 3).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    In dieses Versorgungssystem sollten grundsätzlich nur solche Personen einbezogen werden, die für die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und der Technik zuständig waren, also diejenigen, die mit ihrer "technischen" Qualifikation aktiv den Produktionsprozess, sei es in der Forschung oder bei der Produktion, förderten (s. BSG, Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 31/03 R).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Auffassung auf eine von Verfassungs wegen notwendige erweiternde Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG (so die Begründung des bis 2008 zuständigen 4. Senats des BSG in ständiger Rechtsprechung, beispielhaft in SozR 4-8570 § 1 Nr. 4 und 6; 3-8570 § 1 Nr. 2, 3 und 8) oder eine einfachrechtlich mögliche erweiternde Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG (so die Begründung des seit 2010 zuständigen 5. Senats, s. in SozR 4-85070 § 1 Nr. 17 und seither ständig) gestützt werden kann.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Regelungen der Versorgungssysteme, die eine bewertende Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung eines Betriebes, eines Direktors oder einer staatlichen Stelle der DDR vorsahen, kein Bundesrecht geworden sind und somit keinen Anspruch auf fiktive Einbeziehung begründen können (BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R im Anschluss an BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 3).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist es jedenfalls von Verfassungs wegen nicht erforderlich, Personen, die zu DDR-Zeiten tatsächlich nicht in ein Versorgungssystem einbezogen waren, in einem weiteren Umfang "fiktiv" als einem Zusatzversorgungssystem zugehörig zu behandeln als vom BSG - und insoweit vom 4. und 5. Senat einheitlich - angenommen (s. BVerfG SozR 4-8570 § 5 Nr. 4 und 4-8560 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    Einen Anspruch auf Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz konnte der Kläger nur dann haben, wenn am 30. Juni 1990 die in § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (VO-AVItech; vom 17. August 1950, DDR-GBl. S. 844) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. Durchführungsbestimmung (2. DB; vom 24. Mai 1951, DDR-GBl. S. 487) genannten drei Voraussetzungen erfüllt gewesen wären: Der fiktiv Versorgungsberechtigte musste eine bestimmte Berufsbezeichnung führen (persönliche Voraussetzung), und bei einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb oder einer gleichgestellten Einrichtung (betriebliche Voraussetzung) eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit verrichtet haben (sachliche Voraussetzung) ebenfalls ständige Rechtsprechung, siehe stellvertretend BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und 8 und BSG SozR 4-8570 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 808/08
    Wissenschaftliche und Forschungsinstitute i. S. des § 1 Abs. 2 der 2. DB, die durch diese Bestimmung volkseigenen Produktionsbetrieben im Bereich der Industrie oder des Bauwesens gleichgestellt waren, waren angesichts dessen allein selbständige Einrichtungen der Wirtschaft, deren Hauptzweck die zweck- und betriebsbezogene (wissenschaftliche) Forschung und Entwicklung war (s. stellvertretend BSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 4/10 R - und in SozR 4-8570 § 5 Nr. 5).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

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